Unterschiedliche Kommunikationsplattformen und -dienste im Internet
Chats sind Web-Seiten oder Programme, die die Möglichkeit bieten, sich mit anderen über Tastatur und Bildschirm online zu unterhalten. Insbesondere in großen und populären Chats, die sich an alle Altersgruppen richten, muss mit Belästigungen und Übergriffen gerechnet werden. Häufig geschieht dies in so genannten Privatdialogen oder Separees. In den meisten Chats kann jeder Chatter beispielsweise durch Anklicken eines anderen Chatters einen Privatdialog eröffnen, in dem nur die beiden Chat-Partner schreiben und lesen können. Diese Dialoge werden in der Regel von den Anbietern nicht überprüft, was das Risiko von sexuellen Übergriffen erhöht. Die Betreiber von Chat-Räumen sind für Belästigungen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie Kenntnis hiervon erlangt haben. Es besteht dann für sie eine gesetzliche Verpflichtung, solche Personen aus dem Chat-Bereich auszusperren und eine weitere Teilnahme im Chat möglichst zu verhindern. Daneben kann von Betreibern gefordert werden, dass sie vorbeugende Schutzmaßnahmen treffen, so dass Übergriffe überhaupt nicht stattfinden oder zumindest erschwert werden. Mit dem Betreiben eines Chat-Raumes wird eine Gefahrenquelle eröffnet – ein Umstand, der den Betreibern erhöhte Sorgfaltspflichten abverlangt.
Instant Messenger unterscheiden sich von Webchats in der Technik. Bei der Messenger-Kommunikation bauen die Rechner der Teilnehmer eine direkte Verbindung auf. Die Nachrichten (Messages) werden direkt von einem Nutzer zum anderen gesendet und laufen damit nicht wie beim Webchat über die vermittelnde Plattform eines Chat-Betreibers. Daher gibt es auch im Gegensatz zum Webchat nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Filterung und Moderation durch den Anbieter. Entsprechend hoch ist das Risiko unerwünschter Kontakte und Nachrichten. Da man per Messenger auch sehr einfach Daten, Fotos, Audio- und Videofiles versenden kann, kommt es häufig zur Zusendung pornografischen Materials. Das Risiko von Instant Messenger lässt sich durch Sicherheitseinstellungen verringern, die jedoch von Seiten des Anbieters zu Anfang immer auf der niedrigsten Stufe eingestellt sind. Bei der Kommunikation über Instant Messenger handelt es sich, ähnlich der Kommunikation per E-Mail, um eine Privatkommunikation, was die Kontrollmöglichkeiten durch den Anbieter zusätzlich erschwert.
Communities oder soziale Netzwerke (auch: Social Networks) wie MySpace oder SchülerVZ sind so genannte Web 2.0-Angebote, deren Inhalte hauptsächlich durch die Nutzer gestaltet werden. Sie bieten die Möglichkeit, Steckbriefe und kleine Homepages anzulegen, Fotos und Videos einzubinden, Blogs (eine Art Internet-Tagebuch) zu führen, Gruppen und Foren zu gründen und sich über diese Plattformen mit den Freunden zu vernetzen und auszutauschen. Das für Chats noch typische Prinzip der Anonymität ist dabei aufgehoben: Hier soll der Nutzer authentisch agieren und möglichst viele persönliche Daten und Fotos präsentieren. Dabei bedenken Kinder und Jugendliche häufig nicht, dass sie in den Community-Profilen ihre Daten und Bilder einer breiten anonymen Öffentlichkeit preisgeben. Potentielle Belästiger können auf diesen Plattformen viele Informationen über Kinder und Jugendliche sammeln (z. B. Kontaktdaten). Viele Chat-Portale erweitern ihre Plattformen mittlerweile um solche Community-Angebote. Da es sich bei nahezu allen Inhalten dieser Plattformen um durch die Nutzer selbst generierte Inhalte handelt, ist der Anbieter für jugendgefährdende Inhalte erst dann haftbar zu machen, wenn er Kenntnis davon erlangt. Ein Anbieter einer Community, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richtet bzw. auch von diesen besucht wird, sollte allerdings effektive Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einrichten, um Vorfälle bereits im Vorfeld zu verhindern, oder zumindest sicherstellen, dass entsprechende Vorfälle nicht wieder auftreten.