internet

Jugendgefährdende Inhalte im Internet

Im Internet werden Kinder und Jugendliche gewollt und ungewollt mit Angeboten konfrontiert, die sie beeinträchtigen oder gefährden können. Die einfache Verfügbarkeit unzulässiger Inhalte ist vor allem durch die Vielfalt des Mediums und die Internationalität seines Angebots begründet – so sind Dienste und eingestellte Texte, Bilder, Musikstücke und Filme beispielsweise über alle Landesgrenzen hinweg verfügbar.

Kinder und Jugendliche müssen so gut wie möglich vor ungeeigneten und gefährlichen Inhalten geschützt werden. In Deutschland sind die Anbieter und ihre Selbstkontrolleinrichtungen für die Berücksichtigung des Jugendschutzes verantwortlich. jugendschutz.net ist zuständig für die Kontrolle, die Kommission für Jugendmedienschutz für die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Im Vergleich zum Ausland gibt es hier gute Schutzregelungen, sie werden aber noch nicht von allen Anbietern ausreichend berücksichtigt. Im Ausland hingegen sind viele rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Darstellungen zulässig oder werden von den zuständigen Stellen geduldet.

Da im Ausland andere rechtliche Regelungen gelten und ausländische Angebote auch in Deutschland genutzt werden können, gibt es bisher keine grenzüberschreitenden Jugendschutzstandards. Nur Kinderpornografie ist weltweit geächtet. Angesichts der Fülle der Verstöße sind die deutschen Kontroll- und Aufsichtsinstanzen auf die Unterstützung von Nutzerinnen und Nutzern des Internet angewiesen. Auf jeden Fall sollten pädagogisch Tätige die zuständigen Meldestellen über relevante Fundstellen informieren, damit diese gegen Verstöße vorgehen und Schutzmaßnahmen der Anbieter einfordern können. Aber auch gegen unzulässige ausländische Angeboten kann etwas unternommen werden. Je schwerer der Verstoß ist, umso größer sind die Aussichten auf seine Beseitigung:

  • Zuständige Stellen im Ausland können informiert und um Hilfe gebeten werden. In vielen Ländern gibt es bereits Ansprechpartner.
  • Viele Anbieter von Speicherplatz im Internet (so genannte Host-Provider) dulden keinen Rassismus auf ihren Servern.
  • Pornografische Websites können durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden. Die Indizierung erschwert ihre Auffindbarkeit, weil deutsche Suchmaschinen diese Angebote aus ihren Indexen löschen.
  • Videoplattformen entfernen pornografische und rassistische Videos, die gegen ihre Terms of Service verstoßen.
  • Betreiber von Foren-Plattformen löschen Pro-Ana- oder Suizid-Angebote, wenn sie davon Kenntnis bekommen.

Trotz aller Anstrengungen wird es nicht gelingen, unzulässige Inhalte komplett aus dem Internet zu verbannen. Daher ist es wichtig, Kinder und Jugendliche auf die Konfrontation vorzubereiten, sie für den kompetenten Umgang zu stärken und sie zu motivieren, gegen unzulässige Angebote Stellung zu beziehen.

Extremistische und rassistische Propaganda

Rechtsextreme Gruppen und Personen nutzen das Internet seit mehr als 10 Jahren, um rassistische Hetze und neonazistische Propaganda zu verbreiten. Die rechtsextreme Internet-Szene war von Beginn an sehr gut vernetzt, so dass die Kenntnis einzelner Web-Adressen den Zugriff auf das komplette Angebotsspektrum eröffnet. Heute kennen viele Jugendliche einschlägige Websites. Die rechtsextreme Web-Szene, insbesondere Kameradschaften, zeichnet sich durch zeitgemäße und professionell gestaltete Angebote aus, um jugendliche Internet-User zu ködern:

  • Neonazistische Kameradschaften mobilisieren auf ihren Websites für Aufmärsche und unterbreiten Kontaktangebote.
  • Rechtsextreme Bands bewerben im Netz ihre rassistische Musik, einschlägige Versandhändler vertreiben neonazistische "Devotionalien".
  • Rechtsextreme Parteien wie die NPD versuchen Jugendliche mit Musik (z.B. Schulhof-CD) zu ködern, die von ihren Websites herunter geladen werden kann.
  • Auch in Communities und Plattformen des Web 2.0 ist eine Vielzahl rechtsextremer Beiträge zu finden. Mit Videos bei YouTube oder rechtsextremen Einträgen in Social Networks sollen Jugendliche für rassistisches und neonazistisches Gedankengut gewonnen werden.
  • <

Anders als in vielen anderen Ländern ist die Verbreitung rechtsextremer Propaganda in Deutschland verboten. Unzulässig ist vor allem:

  • gegen Minderheiten zu hetzen oder zum Hass gegen sie aufzurufen,
  • den Holocaust zu leugnen,
  • Nazi-Symbole zu verwenden und
  • das Nazi-Regime zu verherrlichen.

Pornografische Inhalte

Die Konfrontation mit pornografischen Inhalten ist im Internet allgegenwärtig, der Zugang ist auch für Kinder und Jugendliche nach wie vor einfach. Wer sucht, der findet Millionen von Treffern in Suchmaschinen. Jugendgefährdende Websites, Bilder, Videos und Live-Cams sind in allen Diensten des Internets zu finden.

Pornografie war und ist ein wichtiger Motor des Internet. Viele innovative Techniken wie Kreditkartenzahlung oder neue Videoformate wurden zuerst auf Porno-Seiten ausprobiert. Pornografische Videos sind inzwischen vielfach auch auf den Handys von Kindern zu finden:

  • Hardcore adult galleries sind zu Tausenden über spezielle Linklisten verfügbar, einschlägige Adressen werden auch auf Schulhöfen getauscht.
  • Pornografische Darstellungen sind massenhaft in der Bildersuche (ausländischer) Suchmaschinen zu finden, wenn der Familyfilter ausgeschaltet wird.
  • Frei zugängliche pornografische Videoplattformen wie YouPorn sind auch Jugendlichen bekannt und gehören zu den zwanzig beliebtesten Angeboten in Deutschland.
  • Sehr viele Hardcore-Videos sind in so genannten Filesharing-Systemen und in einschlägigen Newsgroups zu finden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland verboten:

  • Das Zugänglichmachen „harter“ Pornografie wie Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie sind absolut unzulässig.
  • Auch die Präsentation „einfacher“ Pornografie stellt in Deutschland eine Straftat dar. Sie ist nur zulässig, wenn von Anbieterseite sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht wird. Eine sichere Identifizierung erwachsener Nutzer (so genannte Face-to-Face-Kontrolle) und ihre verlässliche Authentifizierung bei jeder Nutzung sind zwingend vorgeschrieben.

Manchmal liegt eine problematische Nutzung des Internets nicht in der Betrachung fragwürdiger Inhalte, sondern im aktiven Beitrag von Inhalten.

Denn das Urheberrecht setzt enge Grenzen, was die Verbreitung von Inhalten wie Musik, Filme oder Software betrifft.

Das klicksafe-Lehrerhandbuch

Das klicksafe-Handbuch "Knowhow für junge User" ist eine praxisnahe Einführung in die weiten Felder der Online- und Netzkommunikationen. Aufbauend auf dem Konzept und den Erfahrungen der klicksafe-Lehrerfortbildungen bietet es für Lehrer und Multiplikatoren eine Fülle von sinnvollen Hilfestellungen und praxisbezogenen Tipps für den Unterricht. Entscheidend ist, dass die Einheiten leicht verständlich sind und eine vorherige Schulung oder Fortbildung nicht notwendig ist.

Insgesamt bietet das Handbuch zu jedem Jugendmedienschutz-Thema drei Unterrichtseinheiten (d.h. Arbeitsblätter zum Kopieren) in verschiedenen Schwierigkeitsgraden an - also ca. 90 Arbeitsblätter.

Downloads zum Thema

... entstammen der Handreichung "Im Netz der neuen Medien. Internet, Handy, Computerspiele - Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche". Die Broschüre ist eine gemeinsame Handreichung der Kultusministerkonferenz, Jugend- und Familienministerkonferenz und der Polizeilichen Kriminalprävention.