Im Internet werden Kinder und Jugendliche gewollt und ungewollt mit Angeboten konfrontiert, die sie beeinträchtigen oder gefährden können. Die einfache Verfügbarkeit unzulässiger Inhalte ist vor allem durch die Vielfalt des Mediums und die Internationalität seines Angebots begründet – so sind Dienste und eingestellte Texte, Bilder, Musikstücke und Filme beispielsweise über alle Landesgrenzen hinweg verfügbar.
Kinder und Jugendliche müssen so gut wie möglich vor ungeeigneten und gefährlichen Inhalten geschützt werden. In Deutschland sind die Anbieter und ihre Selbstkontrolleinrichtungen für die Berücksichtigung des Jugendschutzes verantwortlich. jugendschutz.net ist zuständig für die Kontrolle, die Kommission für Jugendmedienschutz für die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Im Vergleich zum Ausland gibt es hier gute Schutzregelungen, sie werden aber noch nicht von allen Anbietern ausreichend berücksichtigt. Im Ausland hingegen sind viele rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Darstellungen zulässig oder werden von den zuständigen Stellen geduldet.
Da im Ausland andere rechtliche Regelungen gelten und ausländische Angebote auch in Deutschland genutzt werden können, gibt es bisher keine grenzüberschreitenden Jugendschutzstandards. Nur Kinderpornografie ist weltweit geächtet. Angesichts der Fülle der Verstöße sind die deutschen Kontroll- und Aufsichtsinstanzen auf die Unterstützung von Nutzerinnen und Nutzern des Internet angewiesen. Auf jeden Fall sollten pädagogisch Tätige die zuständigen Meldestellen über relevante Fundstellen informieren, damit diese gegen Verstöße vorgehen und Schutzmaßnahmen der Anbieter einfordern können. Aber auch gegen unzulässige ausländische Angeboten kann etwas unternommen werden. Je schwerer der Verstoß ist, umso größer sind die Aussichten auf seine Beseitigung:
- Zuständige Stellen im Ausland können informiert und um Hilfe gebeten werden. In vielen Ländern gibt es bereits Ansprechpartner.
- Viele Anbieter von Speicherplatz im Internet (so genannte Host-Provider) dulden keinen Rassismus auf ihren Servern.
- Pornografische Websites können durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden. Die Indizierung erschwert ihre Auffindbarkeit, weil deutsche Suchmaschinen diese Angebote aus ihren Indexen löschen.
- Videoplattformen entfernen pornografische und rassistische Videos, die gegen ihre Terms of Service verstoßen.
- Betreiber von Foren-Plattformen löschen Pro-Ana- oder Suizid-Angebote, wenn sie davon Kenntnis bekommen.
Trotz aller Anstrengungen wird es nicht gelingen, unzulässige Inhalte komplett aus dem Internet zu verbannen. Daher ist es wichtig, Kinder und Jugendliche auf die Konfrontation vorzubereiten, sie für den kompetenten Umgang zu stärken und sie zu motivieren, gegen unzulässige Angebote Stellung zu beziehen.